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Sozialrecht

Sozialrecht

„Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten.“ So formuliert es der Gesetzgeber in § 1 Sozialgesetzbuch I.
Damit dieses formulierte Ziel keine leere Floskel bleibt, garantieren die zwölf Sozialgesetzbücher Hunderte von Ansprüchen für alte, kranke, schwerbehinderte, pflegebedürftige und durch Unfälle verletzte Menschen. Aber welcher Anspruch passt zu Ihrer Lebenssituation? Und wo muss welcher Antrag gestellt werden? Lassen Sie sich beraten. Ich weise Ihnen den Weg und vertrete Sie, falls Ihr Antrag abgelehnt werden sollte, im Widerspruchs- und im Klageverfahren, notfalls bis zum Bundessozialgericht.

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